Angebote bei Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen

Haben Kinder und Jugendliche einen Unfall im Kindergarten, in der Schule oder in der Ausbildungsstätte, oder auf hiermit zusammenhängenden Wegen (Wegeunfall), sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Unfallkassen als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) übernehmen in diesen Fällen die notwendigen Behandlungs- und Folgekosten (analog zu den Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen von Erwachsenen). 

Optimales Heilverfahren

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUV) und Landes-Unfallkasse Niedersachsen (LUKN)) stehen im engen Kontakt mit uns, um im Bedarfsfall eine notwendige Nachbehandlung frühzeitig einzuleiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.guvh.de oder www.lukn.de.

 

Unsere Angebote

  • Notfallbehandlungen 24 Stunden
  • D-Arzt-Sprechstunde (täglich)
  • Spezielle UV-Sprechstunde (14-täglich)
  • Reha-Sprechstunde (monatlich) zur Planung des weiteren Heilverlaufes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Unfallkasse
  • Ambulante und stationäre Akutbehandlung von Kindergarten-, Schul- und Wegeunfällen
  • Individuelle Nachbehandlung in der D-Arzt-Sprechstunde oder den Spezialsprechstunden
  • Zweitmeinung bei Heilungsverzögerungen oder Komplikationen
  • Akut- und Nachbehandlung von schwer brandverletzten Kindern und Jugendlichen einschließlich plastischer Korrekturoperationen
  • Begutachtungen

 

Die speziellen Angebote beziehen sich ausschließlich auf Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder in der Ausbildungsbildungsstätte bzw. auf damit zusammenhängenden Wegen. Unfälle im privaten Umfeld oder im Sportverein zählen in der Regel nicht dazu.