
Aktuelle Einlass- und Besuchsregelungen
Sehr geehrte Eltern und Begleitpersonen, da im Haus nur sehr begrenzter Platz besteht und die durch Verordnungen vorgeschriebenen Abstände gewahrt bleiben müssen, gelten folgende Einlass- und Besuchsregeln:
Bei Notfällen (einschl. Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Nds.):
Pro Patient darf eine Begleitperson notfalls auch ohne 3G-Regel ins Haus. Bei Dolmetscheraufgaben eine weitere Person.
Ambulante Untersuchungen mit Termin:
Pro Patient dürfen nur maximal zwei gesunde Begleitpersonen mit der 3G-Regel ins Haus.
Stationärer Aufenthalt:
Pro Patienten dürfen zwei gesunde Bezugspersonen mit der 3G-Regel ins Haus, beide sind für die Dauer der Behandlung namentlich zu benennen. Sollte eine dieser zwei Personen über Nacht beim Patienten bleiben, wird diese bei 3G-Status täglich, bei 2G-Status zweimal wöchentlich getestet.
ANMERKUNG Auffrischimpfungen: Die Erleichterungen für Personen mit Auffrischimpfungen (Booster) gelten laut Niedersächsischen Verordnung NICHT für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Hochansteckende Krankheiten? (z. B. Covid-19, Windpocken oder andere)
Bitte folgen Sie den orangenen Strichen zum Sondereingang auf der Rückseite des Hauses.
Maskenpflicht ab 6 Jahre
Bis 14 Jahre mindestens eine medizinische Maske im gesamten Haus,
ab 14 Jahre ausschließlich FFP2-Masken im gesamten Haus.
Allgemeine Hygiene-Regeln
- Vor dem Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses sowie des Patientenzimmers führen Sie bitte immer eine Händedesinfektion durch.
- Bitte beachten Sie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m
- Das Tragen von eigenen Schutzhandschuhen ist nicht gestattet, da es einer ordnungsgemäßen Händedesinfektion entgegensteht.
- Die Husten- und Nies-Etikette (in die Armbeuge) ist stets einzuhalten.