Qualitätsberichte Kinderkrankenhaus auf der Bult
Krankenhäuser sind nach § 137 SGB V vom Jahr 2005 an verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht herauszugeben. Die vorliegenden Qualitätsberichte sollen unseren Patienten und ihren Angehörigen helfen, sich leichter ein Bild über die Leistungen und die angebotene Qualität im Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult zu machen.













